AGBs unserer Veranstaltungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Rusalka-Orga
§1 – Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der
Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der
Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Eine Zahlungsbestätigung wird vom
Veranstalter separat zur Anmeldebestätigung erteilt.
§2 – Regelwerk
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmende das Regelwerk der
Rusalka – Orga an.
§3 – Haftung
1. Mit der Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des
Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug
sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§4 – Sicherheit
1. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
2. Der Teilnehmer versichert den körperlichen, geistigen sowie seelischen Belastungen der
Veranstaltung gewachsen zu sein. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem
beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu
weitere Auskünfte geben.
3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht
weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
4. Der Teilnehmende ist verpflichtet seine Ausrüstung auf Spielsicherheit zu kontrollieren.
Soweit sie den Sicherheitsbestimmung nicht oder nicht mehr entsprechen, hat der
Teilnehmende sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
5. Der Teilnehmende verpflichtet sich, über das normale Risiko hinaus gehende
Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
6. Wer Alkohol oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeuges
auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen und körperlich gefährlichen
Übungen jeglicher Art Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen
Ausschluss von der Veranstaltung.
7. Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen
des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten,
können von der Veranstaltung verwiesen werden. Im Falle eines derartigen Ausschlusses
hat der Teilnehmende kein Anrecht auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
§5 – Urheberrecht und Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz wie sie in der separaten
Erklärung hierzu aufgeführt sind.
§ 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Eine Stornogebühr in Höhe von 15 Euro wird erhoben.
3. Macht der Vertragspartner von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, versucht der Veranstalter
den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein oder die Veranstaltung
noch nicht vollständig ausgebucht sein, wird der Teilnahmebeitrag nicht zurück erstattet.
4. Sollte der Rücktritt von der Veranstaltung erst nach dem Ablauf der letzten Preisstaffel
geschehen, so wird der Teilnahmebeitrag nicht zurück erstattet.
§ 7 – Altersbeschränkungen
1. Bei Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, bei Veranstaltungsbeginn das Mindestalter von
16 Jahren erreicht zu haben.
2. Sollte der Teilnehmende unter 18 Jahre alt sein, muss eine volljährige Aufsichtsperson auf
der Veranstaltung anwesend sein. Diese muss eine unterschriebene Vollmacht zur
Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und einen gültigen Ausweis bei
sich führen.
§ 8 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis
zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15 Euro
fällig.
2. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags muss innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung
erfolgen. Sollte die Zahlung nicht eingehen, wird dies als Rücktritt des Teilnehmenden von
der Veranstaltung gewertet und eine Stornogebühr nach §6.2 fällig.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im
Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der
Teilnehmende die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen
Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
5. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die
vorgesehene Bedeutung seiner Untätigkeit besonders hinzuweisen.
§9 – NSC – Klausel
1. Die NSCs werden von den Veranstaltenden und deren Erfüllungsgehilfen zur
Spielgestaltung eingesetzt. In diesem Kontext sind die NSCs weisungsgebunden.
2. Bei Missachtung der Weisungsgewalt können Teilnehmende von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden. Sollte es hierzu kommen, wird dem Teilnehmer jedwedes
Rückerstattungsrecht aberkannt.
§ 10 – Verpflegung
1. Auf den Veranstaltung der Rusalka-Orga werden nur die Ernährungstypen angeboten, die
bei den Informationen zur Veranstaltung beigefügt sind.
2. Sollte der benötigte Ernährungstyp nach §10.1 nicht angeboten werden, hat der
Teilnehmende kein Anrecht auf Verpflegung.
§ 11 – Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der
Rusalka-Orga bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Rusalka-Orga unberührt.